Arbeitsschutz
- Individuelle Beratung in allen Fragen zur Arbeitssicherheit
- Regelmäßige Begehungen Ihrer Betriebsstätten
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG § 6, BetrSichV § 3 Dokumentation
- Beratung in der Planungsphase vor dem Erwerb neuer Maschinen und Betriebseinrichtungen
- Beratung in der Gestaltung von Arbeitsplätzen bzw. in der Anordnung von Arbeitsabläufen
- Beratung in der Ausstattung von Sanitäreinrichtungen
- Beratung in der Auswahl oder Erprobung von Körperschutzmitteln
- Durchführen von Messungen (Lärm, Beleuchtung, Stäube)
- Erstellen von Betriebsanweisungen
- Erstellen von Unfallanzeigen
- Beratung in der Erstellung der notwendigen Unfallanalysen
- Ansprechpartner der Berufsgenossenschaften und der Gewerbeaufsichtsämter